Hinweis für Berechnung Selbstständige
Hinweis für Berechnung Selbstständige, manche Selbständige sind trotzdem rentenversicherungspflichtig (Scheinselbständigkeit, z.B. Handelvertreter Versicherung, Bausparkasse) und müssen den vollen Beitragssatz zur Rentenversicherung (aktuell 18,6%, also An und AG Anteil) tragen.